E Center und E Center - Zwei Welten

Oder die Probleme mit der Tarifflucht

Als Mitarbeiter/in im Handel muss man immer wieder feststellen, dass was drauf steht nicht unbedingt auch drin ist oder zumindest nicht das Gleiche ist. Nach einem Betriebsübergang vom E Center Herford (Regie) zum E Center Wehrmann in Herford ist das Unternehmen ein anderes.

Zwar gibt es noch den gewählten bzw. den neu gewählten Betriebsrat, die „Alten“ (Arbeitnehmerinnen) bekommen auch noch die Leistungen nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag (Tariferhöhungen, Urlaub, Arbeitszeiten, Zuschläge, Sonderzahlungen, Altersvorsorge etc.), doch es gibt eben auch andere Mitarbeiterinnen.

Neue bekommen keine Arbeitsverträge mit Tarifbindung; Aushilfen, geringfügig Beschäftigte und Nachtverräumer leben in einem anderen Universum.

Wehrmann betreibt neben dem übernommenen E Center in Herford noch weitere vier Edeka Märkte in der Region. In zwei weiteren Betrieben gibt bzw. gab es ebenfalls Betriebsräte. Zwei weitere sind betriebsratslos.

Ein erster Erfolg, nach der Übernahme hat der Betriebsrat des E Center Herford eine Gesamtbetriebsratswahl eingeleitet. Inzwischen ist das Gremium etabliert, es gibt auch einen Wirtschaftsausschuss.

Inzwischen haben die Betriebsräte auch schon erste Erfolge und eine ordentliche Grundausstattung für die Arbeit erreicht. Nach langen Auseinandersetzungen gibt es inzwischen abschließbare Schränke, Literatur, EDV und Internetanbindung über das Edeka-System und Mobil- Telefone. Erforderliche Schulungen für die Betriebsratsarbeit wurden durchgesetzt. Der GBR verhandelt zäh an der erneuten Einführung eines elektronischen Arbeitszeitsystems, das nach der Übernahme von Wehrmann sogleich abgeschaltet worden war (ATOSS).

Der GBR konnte inzwischen die Vorteile für alle Beteiligten verdeutlichen und arbeitet beharrlich an der Wiedereinführung. Betriebsvereinbarungen über Arbeitszeiten, Kameraüberwachung, innerbetriebliche Stellenausschreibungen etc. werden bearbeitet. Ziel ist auch die Anhebung der individuellen Arbeitsbedingungen.

Leider ist das Thema Mindestlohn oder gar Tarifbindung noch sehr weit von einer Lösung entfernt. Arbeitsverträge ohne festgeschriebene Sonderzahlungen, Zuschläge und Arbeitszeiten von 40 Std + sind noch häufig anzutreffen.

Bei näherem Hinsehen ergeben sich auch immer wieder Probleme mit der Einhaltung von Gesetzen. Insbesondere bei höchstzulässigen Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Mindestruhezeiten und die Erfassung von Arbeitszeiten gibt es Auffälligkeiten. Jobs mit Nachtarbeitszuschlägen wurden ausgegliedert (Nachtverräumung) oder andere spezielle Lösungen gefunden. Die Arbeit geht nicht aus.

(C) 2013 Ver.di Niedersachsen/Bremen - Fachbereich Handelzuletzt aktualisiert: 23.05.2014